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Regeln in der Notschlafstelle.
   


Herzlich willkommen im Fluchtpunkt. Hier lebst Du in den nächsten Tagen und Wochen mit anderen jungen Menschen zusammen die in einer vergleichbaren Notlage sind wie Du. Wir wollen Dir in Deiner jetzigen Lebenssituation helfen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Du offen mit Deinen Schwierigkeiten umgehst und auch Du alles in Deinen Kräften stehende tust, um diese Schwierigkeiten zu überwinden. Das Zusammenleben hier im Haus ist einfacher, wenn Du achtsam und rücksichtsvoll mit allen Mitbewohnern umgehst. Im Folgenden sind die Grundregeln der Notschlafstelle zusammengefasst.

Wie wir Dich unterstützen

Betreuung
Für Dich wird eine sozialpädagogische Fachkraft als Betreuer / Betreuerin zuständig sein, die Dich bei der Überwindung Deiner derzeitigen Schwierigkeiten unterstützt und berät.

Insbesondere können Dir die Mitarbeiter bei der Klärung von Familienkonflikten, bei der Suche nach geeigneten Schulen und Ausbildungsplätzen, bei der Suche nach der geeigneten Wohnform, bei der Klärung anhängiger Strafverfahren, bei der Suche nach einer geeigneten Therapie oder bei Überschuldung behilflich sein. Aber auch bei allen anderen praktischen und persönlichen Schwierigkeiten stehen Dir die Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite.

Die Mitarbeiter/innen der Notschlafstelle sind zu folgenden Zeiten im Büro erreichbar:
Montag bis Freitag von 14:00 bis 20:00 Uhr
Am Wochenende nach Vereinbarung.
In dringenden Notfällen kannst Du unter der Rufnummer 0160-96 70 73 92 eine Mitarbeiterin des Fluchtpunkts erreichen oder Dich an Frau Hösch im 1. Stock des Hauses wenden.

Zimmer
Als Notschlafstelle haben wir drei Doppelzimmer mit Bad zwei davon mit Kochniesche eingerichtet. Jeder bekommt einen Schlüssel für die Eingangstüre und sein Zimmer. Dir steht zudem der Gruppenraum im Erdgeschoß mit Sitzecke zur Verfügung. Grundlage der Nutzung des Zimmers ist die Gewährung von Jugendhilfe.

Wäsche
Wäsche waschen kannst Du im Bad Deines Appartements, dort steht eine Waschmaschine bereit.

Essensgeld, Barbetrag, Kleidergeld
Das Essensgeld und der Barbetrag wird jeweils zu den Gruppenabenden am Montag Mittwoch und Freitag von den Mitarbeiter/innen an Dich ausbezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem jeweils gültigen Satz des Stadtjugendamtes. Ein Teil des Essensgeldes wird für die gemeinsamen Abendessen aufgewendet. Aus einem Teil des Barbetrages bilden wir eine Rücklage für Dich.
Kleidergeld bekommst Du bei tatsächlichem Bedarf in der Höhe des jeweils gültigen Satzes des Stadtjugendamtes.

Anmeldung des Wohnsitzes
Dein offizieller Wohnsitz ist während Deines Aufenthalts in der Notschlafstelle die Feigstrasse 19. Deswegen ist es auch notwendig, daß Du Deinen Wohnsitz im Einwohnermeldeamt hier bei uns anmeldest. Die Ummeldung muß innerhalb der ersten Woche nach Einzug erfolgen. Die für die Anmeldung erforderlichen Formblätter bekommst Du bei uns.

Aufbewahrung von Gegenständen
Wenn Du Gegenstände wie Ausweise, Geld, Papiere, Bewerbungsunterlagen, Schmuck oder ähnliches nicht in Deinem Zimmer aufbewahren willst, kannst Du diese Mitarbeiter/innen zur Aufbewahrung während Deines Aufenthalts im Fluchtpunkt geben.


Diese Regeln gelten für Dich

Termine einhalten
Folgende Termine sind von Dir immer pünktlich einzuhalten:

  • Montag 17.00 gemeinsames Abendessen und Gruppenabend, Kochdienst nach Vereinbarung ab 17.00 Uhr
  • Mittwoch 19.00 Uhr: gemeinsames Abendessen
  • Freitag 19.00 Uhr: gemeinsames Abendessen
  • 1 x pro Woche Einzelgespräch mit Deinem Betreuer
  • Termine mit Ämtern und Behörden, wie z. B. Stadtjugendamt, Arbeitsamt, Wohnungsamt etc.

Führen eines Tagebuchs
Das Tagebuch soll Dich während Deines Aufenthalts im Fluchtpunkt unterstützen, einen Überblick über Deine Aufgaben und Angelegenheiten zu bekommen, um sie Schritt für Schritt zu erledigen. Dein Tagebuch kann uns helfen, einen Einblick in Deinen Tagesablauf zu bekommen, um dich besser bei der Erledigung Deiner Aufgaben zu unterstützen. Dein Tagebuch sollst Du täglich führen, also auch am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien.

    Im Tagebuch notierst Du Dir:
  • Welche Aufgaben habe ich an diesem Tag erledigt?
  • Welche Ergebnisse brachte dieser Tag?
  • Welche Schwierigkeiten ergaben sich bei der Erledigung?
  • Wobei wünsche ich mir Unterstützung?
  • Welche Aufgaben nehme ich mir vor bzw. ergeben sich für den nächsten Tag?
  • Wie ist mein Kontakt zu meiner Familie, Freunden, Partner/in, Lehrern, Ausbildern, Betreuern (uns) und den Mitbewohnern im Fluchtpunkt?
Dein Tagebuch bringst Du zum Gruppenabend und zu den Einzelgesprächen mit. Der Inhalt Deines Tagebuchs wird von uns vertraulich behandelt. Informationen werden nur mit Deinem Einverständnis im Rahmen der Entbindung von derSchweigepflicht weitergegeben. Bei Austritt aus dem Fluchtpunkt geht das Tagebuch in Deinen Besitz über, Du kannst es also mitnehmen.

Ordnung und Sauberkeit im Zimmer
Du bist gemeinsam mit Deinem Mitbewohner verantwortlich für Euer Zimmer. Das Zimmer und das Bad, das Du bewohnst, muß immer sauber sein, d. h. regelmäßig aufräumen, abspülen, putzen, staubsaugen und lüften. Hierzu gehört ebenfalls die Trennung des Abfalls. Die Haustüre und die Fenster und Türen des Zimmers müssen in Deiner Abwesenheit immer geschlossen sein ( bei Regelverstoß sind 2,50 € in die Gruppenkasse fällig ). Das ist zu Deiner Sicherheit und der Sicherheit der anderen Bewohner des Hauses unbedingt erforderlich. Für Beschädigungen und Zerstörungen in Deinem Zimmer haftest Du. Bereits bestehende Beschädigungen im Zimmer oder am Inventar werden auf der Rückseite notiert. Die Mitarbeiter/innen des Fluchtpunkts sind zu jeder Zeit, auch in Deiner Abwesenheit, berechtigt, das Zimmer zu betreten.

Ausgang
Alle jungen Erwachsenen müssen bis spätestens 24.00 Uhr im Fluchtpunkt sein. An Wochenenden (Freitag/Samstag) können andere Vereinbarungen mit den Mitarbeiter/innen getroffen werden. Wenn Du einmal nicht im Fluchtpunkt übernachtest, mußt Du dies vorher mit einem/r Mitarbeiter/in der Notschlafstelle absprechen.

Besuche
Besuche sind zwischen 16. 00 und 22.00 Uhr erlaubt. Du bist für die von Dir eingeladenen Besucher/innen verantwortlich. Achte darauf, daß nichts beschädigt oder entwendet wird. Besucher/innen dürfen nicht ü bernachten und sich nur während Deiner Anwesenheit in den Räumen des Fluchtpunkts aufhalten. (Bei wiederholtem Regelverstoß kann Besuchs-/ bzw. Hausverbot erteilt werden)

Treppenhaus
Im Treppenhaus oberhalb des Büros darfst Du Dich nicht aufhalten, hier beginnt der Privatbereich von Familie Hösch.

Nachtruhe
Ab 22.00 Uhr mußt du den Geräuschpegel so niedrig halten, daß die Nachtruhe für die anderen Bewohner des Hauses und der Nachbarschaft gewährleistet werden kann. (dies gilt auch für dumpfe Bässe sowie Türengeknalle und Geschrei)

Absolut verboten
Im Fluchtpunkt gilt ein generelles Alkoholverbot. Illegale Drogen dürfen nicht mitgebracht, gelagert oder konsumiert werden. Im Zweifelsfall kann durch die Mitarbeiter/innen ein Drogentest gemacht werden. Zudem gilt in den Zimmern absolutes Rauchverbot ( bei Regelverstoß sind 2,50 € fällig ), geraucht darf im Haus lediglich im Gruppenraum. Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgebracht oder gelagert werden. Sichergestellte Gegenstände dieser Art werden durch den Fluchtpunkt aufbewahrt und nur herausgegeben, wenn ein legitimer Eigentumsnachweis erbracht wird.

Beendigung des Aufenthaltes im Fluchtpunkt - Auszug
Bei Beendigung Deines Aufenthaltes im Fluchtpunkt mußt Du unverzüglich alles was Dir gehört mitnehmen. Der Fluchtpunkt haftet nicht für Dein Eigentum. Gegenstände die Du nicht unmittelbar mittnimmst, werden nach 14 Tagen entsorgt. Beim Auszug ist das Zimmer geputzt und aufgeräumt und die Bettwäsche und Handtücher gewaschen zu hinterlassen. Andernfalls haftetst Du für den entstehenden Aufwand. Die Abmeldung Deines Wohnsitzes beim Fluchtpunkt, bzw. die Anmeldung Deines neuen Wohnsitzes hat innerhalb einer Woche zu erfolgen. Die Schlüssel sind sofort abzugeben, Gegenstände die zur

Änderungen der Regeln und Ausnahmevereinbarung behalten wir uns vor.

Stadtjugendamt
In den nächsten Tagen, spätestens zur nächsten Sprechzeit, vereinbare ich einen Termin mit der zuständigen sozialpädagogischen Fachkraft im Stadtjugendamt, Orleansplatz 11, 81667 München.

Schlüsselübergabe
Für die Eingangstüre und für Dein Zimmer bekommst Du eigene Schlüssel ausgehändigt. Bei Verlust der Schlüssel sind 50 € zu entrichten.

 

Wenn Du in der Notschlafstelle wohnst, bekommst Du nicht nur etwas, sondern Du musst auch aktiv daran mitarbeiten dass Du deine Dinge erledigen kannst. Ganz wichtig ist für uns auch, dass Du die Regeln in der Wohngruppe einhältst, da nur so eine Zusammenarbeit gut möglich sein kann.