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LEITBILD
Kindheit und Jugend sind für uns die Lebensphasen, in denen die Grundlagen zu einem gesun¬den, lern- und arbeitsfähigen, friedensfähigen, liebesfähigen, sozialen und glücklichen Menschen gelegt werden. In diesem Lebensabschnitt brauchen und verdienen Menschen den besonderen Schutz und die Förderung der Gemeinschaft. Ziel dieser Lebensspanne ist die Entfaltung des Selbst in einem sozialen Raum. Die Stärke und Lebendigkeit junger Menschen sind Hoffnung und Zukunft für uns.
Selbstverständnis
Der Fluchtpunkt bietet jungen Menschen Schutzräume vor Gefährdungen mit dem Ziel deren Wohl und deren Entwicklungschancen zu verbessern. Dazu haben wir professionelle, qualitativ hoch¬wertige und lebendige Angebote der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt. Dabei orientieren wir uns parteilich an den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und arbeiten ressourcen- und lösungsorientiert mit diesen zusammen.
Orientierung
- Orientierung an Herkunftsfamilien
Die Familien junger Menschen sind, neben den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst, wichtigste Zielgruppe unserer Arbeit. Während der Betreuung eines jungen Menschen werden von uns alle relevanten Personen des Herkunftssystems einbezogen. Eine Entlastung des Symptomträgers mit Blick auf die Wechselwirkung im Familiensystem wird angestrebt. Nach dem Prinzip „Eltern bleiben Eltern“ sollen Bindungen und Beziehungen zwischen Eltern und Kindern gefördert und anerkannt werden. Die Familie wird als Identität schaffende Einheit betrachtet. Grundsätzlich streben wir während der Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Fluchtpunkt die Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern an. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen legen wir großen Wert darauf, förderliche Kontakte zwischen den jungen Menschen und ihren El¬tern zu unterstützen, um den Erhalt von Beziehungen und Kontakten im Familiensystem für die jungen Menschen auch im Erwachsenenalter zu ermöglichen.
Wir begegnen den Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien wertschätzend und akzeptierend. Sowohl den jungen Menschen als auch ihren Angehörigen wird Raum gegeben um ihre Probleme und Bedürfnisse zu formulieren. Generell orientiert sich die Zusammenarbeit flexibel an den Bedürfnissen und Erfordernissen im jeweiligen Fall.
- Orientierung an unterschiedlichen Kulturen
Wir streben eine integrative, kulturell akzeptierende Zusammenarbeit mit Familien und jungen Menschen aus anderen Kulturzusammenhängen an. Der Fluchtpunkt setzt sich individuell mit den jeweiligen fallbezogenen Kulturen auseinander. Die KlientInnen sind dabei für uns die wichtigste Quelle, um Informationen und damit Verständnis und Einfühlungsvermögen für ihre jeweiligen kulturellen Hintergründe zu bekommen und zu entwickeln.
- Orientierung an verschiedenen Lebenskonzepten
Die von uns betreuten Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien verfügen über ganz unterschiedliche Lebenskonzepte. Die jeweiligen Lebenskonzepte der Familien und jungen Menschen werden von uns in Zusammenarbeit mit diesen erforscht und auf die Freiwilligkeit bzw. die Bewusstheit, die hinter den jeweiligen Lebenskonzepten steht, hinterfragt. Die Weiterentwick¬lung von Lebenskonzepten wird unterstützt.
- Orientierung an Pflegefamilien
Die Pflegefamilien leisten vorrangig die pädagogische Arbeit mit dem Pflegekind. Sie sind wichtiger Grundstein unserer Arbeit und unser Auge im täglichen Leben des Pflegekinds. Entlang der Beziehungsarbeit, die von den Pflegefamilien geleistet wird, können Entwicklungen beim Pflegekind entstehen. Pflegefamilien bieten Pflegekindern einen Blick in andere Lebenskonzepte. Weiterhin können sie für Pflegekinder Raum für Schutz, Distanz, Rahmen und Struktur, Freiheit, Konfrontation, Sicherheit, Neuanfang, Entwicklung, Gesundheit und vieles mehr bedeuten.
Mit ihrer Tätigkeit als Pflegefamilien werden Familien gegenüber den am Jugendhilfeprozess beteiligten Institutionen und Personen teilöffentlich. Ihre Bereitschaft sich für die Aufnahme von Pflegekindern zu öffnen, verdient höchste Anerkennung. Das Engagement der Pflegefamilie hat dabei gleichen Stellenwert wie die stationäre Jugendhilfe. Die Arbeit der Pflegefachkraft ist eine pädagogisch qualifizierte, anspruchsvolle Tätigkeit.
Die Fachbetreuung für die Pflegefamilien orientiert sich an den Fähigkeiten, Stärken, Ressourcen, fachlichen Kompetenzen und Bedürfnissen der Pflegefachkraft und ihrer Familie. Wichtig ist uns eine kollegiale und partnerschaftliche Fachbetreuung als qualifizierende Begleitung der Pflegefachkräfte. Diese kann unterschiedliche Ausprägungen annehmen: von der reinen Beratung bis hin zur Weisung. Die Fachbetreuung orientiert sich stets am Wohl des Kindes.
Angebote
Grundlagen der Angebote sind die Rechte des Kindes (UN), das Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Erfüllung subsidiär übertragener öffentlicher Aufgaben. Die Entwicklung unserer Angebote verläuft vom Bedarf zur Leistung - entlang den Erfahrungen eines qualifizierten Teams. Unsere Angebote entwickeln wir zeitnah, flexibel, bedarfs- und klientenorientiert. Die angebotenen Hilfen orientieren sich an bewährten und zeitgemäßen entwicklungspsychologischen und sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen. Angebotsvielfalt und die Flexibilität in der Ausgestaltung der Angebote sichern bedarfs- und klientenorientierte Hilfen.
Hilfen für junge Menschen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden als ExpertInnen für ihr eigenes Leben respektiert. Unsere Aufgabe ist es junge Menschen in einem geschützten Raum anzunehmen und deren Ressourcen zur Selbsthilfe zu erschließen und zu fördern. In der Entwicklung, Durchführung und Empfehlung von Hilfen orientieren wir uns parteilich an den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In der Beratung junger Menschen und deren Familien nehmen wir eine neutrale Haltung ein. Mit Blick auf das System der Hilfesuchenden hat stets die Verbesserung der Entwicklungschancen junger Menschen Priorität.
Qualität
Unsere Angebote und Leistungen werden laufend weiterentwickelt. Sie werden hinsichtlich ihrer Qualität regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst oder differenziert.
Öffentliche Leistungsträger
Die öffentliche Jugendhilfe ist für uns als subsidiärer Träger sowohl Auftraggeber als auch hoheitlicher Aufgabenträger. Im gemeinsamen Handlungsrahmen sind Informationsaustausch, werteorientierte Auseinandersetzung und die Entwicklung von tragfähigen Handlungsstrategien konstruktiv und transparent zu bewältigen.
Partner
Mit unseren Partnern in der Jugend- und Familienhilfe arbeiten wir bedarfs- und zielorientiert zusammen. Durch aktive Vernetzung und transparentes Handeln sind Ressourcen für die gemeinsame Arbeit zu erschließen.
GESAMTEINRICHTUNG
Geschichte der Einrichtung und pädagogische Ausrichtung
Als sich in den Jahren 1993 und 1994 im Münchner Westen immer häufiger junge Menschen an ihre LehrerInnen sowie an MitarbeiterInnen des Stadtjugendamts, des Allgemeinen Sozialdienstes und des Kreisjugendrings wandten und um Unterstützung baten, da sie aus vielfältigen Gründen eine kurzfristige Unterbringung brauchten, gründeten engagierte MitarbeiterInnen der genannten Institutionen einen Arbeitskreis, um Lösungsmöglichkeiten für diese jungen Menschen zu entwickeln. Aus diesem Arbeitskreis wurde schließlich nach monatelanger ehrenamtlicher Zusammenarbeit mit Hilfe von Spenden der Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe gegründet, ins Vereinsregister eingetragen und schließlich als gemeinnützig anerkannt. Der Verein gründete das Projekt Fluchtpunkt mit dem Ziel, für junge Menschen in Not- und Krisensituationen ein unbürokratisches, niederschwelliges und stadtteilorientiertes Hilfeangebot zu leisten. Neben der Betreuung von jungen Volljährigen in einer teilbetreuten Wohngruppe bietet der Fluchtpunkt die vorübergehende Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien an.
Fluchtpunkt hat sich heute als Jugendhilfeeinrichtung mit fünf Plätzen für junge Volljährige in der Notschlafstelle und 30 Pflegestellen für Minderjährige in und um München etabliert. An den Arbeitsgrundsätzen des Fluchtpunkts hat sich jedoch kaum etwas verändert. Der Fluchtpunkt sieht seine Aufgabe primär darin, mit einem bedarfsorientierten, flexiblen und klientennahen Angebot, jungen Menschen und deren Familien zeitnah und individuell zu helfen.
1.2. Leistungsbereiche und Grundstruktur

Konzepte zu den Angeboten der Befristeten Pflege können über das Fluchtpunkt-Büro angefordert werden.
NOTSCHLAFSTELLE
2.1. Personenkreis
2.1.1. Zielgruppe
Für junge Erwachsene im Alter von 18 - 20 Jahren stehen im Fluchtpunkt fünf Plätze zur Verfügung. Aufgenommen werden junge Erwachsene, die nicht in die elterliche Wohnung zurückkehren, deren Persönlichkeitsentwicklung defizitär ist und deren gesellschaftliche Integration nicht altersgemäß vollzogen ist. Dies wird im Einzelfall insbesondere an problembelasteten Lebenslagen, brüchigen Lebenswegen und einer Kumulation von Defiziten deutlich. Der Fluchtpunkt nimmt junge Erwachsene beiderlei Geschlechts, jeder Nationalität und unabhängig ihrer Problemlage auf.
2.1.2. Ausschlusskriterien
Junge Erwachsene die akut selbst- oder fremdgefährdend sind oder mit manifester Betäubungsmittelabhängigkeit sowie junge Erwachsene mit schwerer körperlicher oder geistiger Behinderung können ausschließlich Beratungs- bzw. Vermittlungsangebote des Fluchtpunkts wahrnehmen, jedoch nicht stationär aufgenommen werden.
2.2. Art und Ziel der Leistungen
2.2.1. Hilfeart und Rechtsgrundlagen
Die erbrachte Hilfeart ist die befristete Unterbringung und Betreuung von jungen Volljährigen in der teilbetreuten Notschlafstelle. Rechtsgrundlagen sind in der Regel die §§ 41 und 34 SGB VIII. Die Aufenthaltsdauer im Fluchtpunkt sollte längstens drei Monate betragen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist möglich, wenn zum Zeitpunkt des Ablaufs der drei Monate noch keine Perspektive hinsichtlich Aufenthalt und Betreuung entwickelt ist.
2.2.2. Ziele
Vorrangige Ziele der Maßnahme sind:
- der Schutz junger Volljähriger und die Verbesserung ihrer psychischen, physischen und sozialen Situation,
- die Unterstützung bei der Bewältigung individueller Problemlagen, wie z. B. Obdachlosigkeit, Suchtgefährdung, psychische Krise, Familienkonflikt,
- die Förderung einer altersgemäßen individuellen Entwicklung und sozialen Integration,
- die Förderung der schulischen und beruflichen Integration bzw. Reintegration und Entwicklung sowie die Abklärung und Förderung der Chancen auf Eingliederung in die Arbeitswelt,
- die Bewusstmachung lebensgeschichtlicher und aktueller Lebensführung sowie Lebensgestaltung und die Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven
- die Förderung einer sozialen und wirtschaftlichen Verselbständigung.
Die Abklärung des Jugendhilfebedarfs und der geeigneten Hilfeform in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern/Allgemeinen Sozialdiensten/Sozialbürgerhäusern oder anderen örtlich zuständigen Behörden ist strukturgebendes Ziel unserer Arbeit. Weitere Zielsetzungen werden in Absprache mit den am Hilfeplan beteiligten Personen im Einzelfall vereinbart.
2.2.3. Arbeitsgrundsätze
Grundlage der pädagogischen Arbeit in der Notschlafstelle ist es, die jungen Erwachsenen gemäß ihrem Entwicklungsstand, auf dem Hintergrund ihrer biographischen, individuellen Herkunftsbedingungen und ihrer sozialen, somatischen, psychischen und ökonomischen Ressourcen zu betrachten. Anregungen, Wünsche, Ängste sowie Bedürfnisse aller Beteiligten werden in den Prozess eingebunden. Übereinkünfte werden nach Prüfung und Diskussion getroffen. Der Alltag und das Lebensumfeld werden in die pädagogische Arbeit einbezogen. Die Basis der pädagogischen Arbeit ist dabei ein verlässliches Bündnis zwischen Betreuten und PädagogInnen. Methodisch kommen Einzelgespräche und -beratung, verbindliche Gruppenabende, freizeitpädagogische Angebote, alltagspädagogisches und gruppendynamisches Arbeiten zur Anwendung.
LEISTUNGEN
2.3.1. Pädagogische Regelversorgung
Betreuungsumfang
Der Betreuungsumfang gliedert sich in Kernzeiten (z.B. Gruppenabende), flexible Zeiten (z.B. Einzelgespräche) und Bereitschaftszeiten. In den Kernzeiten von Montag bis Freitag von 14 Uhr bis 20 Uhr ist immer eine sozialpädagogische Fachkraft anwesend. Jeder/m jungen Erwachsenen ist eine sozialpädagogische Fachkraft als BezugsbetreuerIn zugeteilt. In den Zeiten, in denen keine sozialpädagogische Fachkraft in der Notschlafstelle anwesend ist, besteht telefonische Rufbereitschaft der BetreuerInnen. Im Gebäude, in dem sich die Räumlichkeiten der Notschlafstelle befinden, ist im Obergeschoss eine Wohnung, in der eine Mitarbeiterin des Fluchtpunkts wohnt. In Notsituationen können sich junge Erwachsene an diese Mitarbeiterin wenden.
Betreuungsleistungen
- Bereitstellung einer Wohn- und Schlafgelegenheit
- Auszahlung von Essens- und Taschengeld, Unterstützung bei der Beantragung von Sonder– und Nebenkosten (Kleidung, etc.), Unterstützung beim Umgang mit Geld
- Strukturierung des Tagesablaufs
- Motivation zu regelmäßigem Besuch von Schule, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
- Vermitteln von Hausordnung und Regelwerk der Einrichtung
- Anleitung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- gemeinsame Unternehmungen und das Ermöglichen sportlicher Aktivitäten
- Betreuung im Krankheitsfall
- Begleitung der Kontakte zur Familie und zum sozialen Umfeld
- Begleitung zu Ärzten, Behörden, etc.
- Krisenintervention
Entwicklungsförderung
- Aufklärung über Persönlichkeitsrechte und Unterstützung bei der Geltendmachung von bestehenden Ansprüchen und Rechten
- Unterstützung beim Erwerb der wesentlichen Kulturtechniken
- Hilfestellung bei der Bewältigung von schulischen, ausbildungsbezogenen und beruflichen Anforderungen
- Unterstützung bei der Verarbeitung bzw. Bewältigung von Frustrationen und Aggressionen
- turnusmäßige Einzelgespräche, Gruppengespräche und Gruppenarbeit
- Einübung von Sozialverhalten durch gruppenpädagogische Maßnahmen
- Aufarbeitung sozialer Konflikte
2.3.2. Hilfen zur Förderung der Handlungsfähigkeit im lebenspraktischen Bereich
Ernährung und Gesundheit
Die jungen Erwachsene in der Notschlafstelle sind Selbstversorger. Die Beratung in Hinblick auf Einkauf, gesunde und ökonomische Auswahl von Lebensmitteln und die Zubereitung von ausgewogenen Gerichten ist regelmäßiger Bestandteil aller Betreuungen. Ziel ist dabei die Förderung der alltagspraktischer Kompetenzen zur Verselbständigung.
Ein weiteres Ziel ist, die Wahrnehmung der jungen Volljährigen bezüglich Körperhygiene, Sauberkeit und Gesundheit zu schärfen und entsprechende Handlungskompetenzen zu erlernen und einzuüben. Das gemeinsame Tun innerhalb der Gruppe ist dabei unterstützendes Element. Putzpläne zur Reinigung der Zimmers insbesondere von Bad und Küche werden erstellt. Die Achtsamkeit der Betreuten gegenüber ihres gesundheitlichen und psychischen Zustandes sowie Verhütung werden thematisiert. Falls erforderlich werden Arztbesuche eingeleitet, notfalls begleitet und unterstützt. Bei ärztlich angeordneter Medikamentierung kann von Seiten der Betreuer Unterstützung angeboten werden.
Wohnen
Die Förderung der "Wohnfähigkeit“ beinhaltet das Lernen aller Handlungskompetenzen die notwendig sind, um Wohnraum zu bekommen, zu erhalten und zu nutzen. Im Vordergrund stehen dabei Sozialverhalten, Ordnung, Sauberkeit, Gesundheit, Sparsamkeit und das Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten. Der Wohnraum der Notschlafstelle dient als Experimentier- und Lernfeld unter Anleitung und Hilfestellung um für nachfolgende Maßnahmen bzw. für die Verselbständigung günstigere Voraussetzungen zu entwickeln.
Behördenkontakte
Behördenkontakte stellen für viele junge Volljährige aufgrund von Ängsten und Unwissenheit ein Problem dar. Um Ängste abzubauen und Kompetenzen zu schaffen, bieten wir den Betreuten Vorbereitung durch Gespräche, Training durch Rollenspiel und die Bereitstellung von Informationen. Bei Behördengängen werden die Betreuten auf Wunsch von den MitarbeiterInnen begleitet.
2.3.3. Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen und/oder Orientierung für Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeit
Grundsätzlich wird eine schulische oder berufsbezogene Ausbildungssituation mit den jungen Erwachsenen angestrebt. Dazu müssen jedoch in vielen Fällen zunächst die Motivation und Handlungsstrategien erarbeitet werden. Neben der Unterstützung bei der Entwicklung und Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Beratung in Bewerbungsverfahren und Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche werden junge Erwachsene in Ausbildung bei der Erledigung von Hausaufgaben oder durch Vermittlung von Nachhilfe unterstützt.
Die Betreuten werden auf dem Hintergrund ihrer individuellen Neigung und Leistungsfähigkeit hinsichtlich ihrer weiteren schulischen/beruflichen Entwicklung beraten. Den MitarbeiterInnen steht dazu das Jugendhilferegister des Fluchtpunkts zur Verfügung in dem alle aktuellen Hilfs- und Förderungsangebote, Maßnahmen und Einrichtungen erfasst sind. Bei Krisen in der schulischen oder beruflichen Ausbildung werden die jungen Volljährigen von den pädagogischen MitarbeiterInnen unterstützt.
2.3.4. Arbeit mit dem sozialen Umfeld
Die Betreuten werden dabei unterstützt ihre sozialen Kontakte zu pflegen. Zu den Besuchszeiten steht für Verwandte und Freunde ein Gruppenraum zur Verfügung. Engere Bezugspersonen der jungen Erwachsenen können an Freizeitaktivitäten der Gruppe teilnehmen. Bei Gefährdung durch Personen des sozialen Umfeldes werden in Absprache mit den betroffenen jungen Volljährigen individuelle Maßnahmen zum Schutz des Einzelnen und auch der Gruppe getroffen. Das kann z.B. bedeuten, dass ein Hausverbot ausgesprochen wird.
Elternkontakte sind für die Betreuten oft mit Ängsten, Spannungen, Enttäuschungs- und Versagenserfahrungen oder Schuld- und Schamgefühlen verbunden. In Hinblick auf die Herkunftsfamilie steht für die jungen Erwachsenen daher häufig das Bedürfnis nach Schutz und Rückzug im Mittelpunkt.
Für die weitere Entwicklung der jungen Erwachsenen ist eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Herkunftsfamilie und eine altersgemäße Ablösung erforderlich. Die Bearbeitung der familiären Konflikte und die Motivation der jungen Erwachsenen dabei mitzuwirken ist daher fester Bestandteil der Einzelberatung. Mit deren Einverständnis werden Eltern- bzw. Familiengespräche mit folgenden Zielsetzungen geführt:
- Übergabe von persönlichem Eigentum
- Klärung von Konflikten zwischen jungen Erwachsenen und deren Familien
- Förderung des Kontaktes zwischen den jungen Erwachsenen und deren Familien
- Prüfen der Möglichkeiten der Rückkehr der jungen Erwachsenen in die elterliche Wohnung
- Erarbeiten von Möglichkeiten der Unterstützung der jungen Erwachsenen durch deren Eltern
- Unterstützen einer altersgemäßen Ablösung der jungen Erwachsenen von deren Eltern
Gespräche mit Eltern, Lehrern, Fachkräften des Jugendamtes, Therapeuten und anderen Fachkräften oder Bezugspersonen erfolgen nach Bedarf und nach Maßgabe.
2.3.5. Anamnese und Abklärung des Jugendhilfebedarfs
Ziel der Anamnese ist es, die Grundlagen für eine möglichst erfolgversprechenden Betreuungsverlauf zum Zweck der sozialen und wirtschaftlichen Verselbständigung der jungen Erwachsenen zu erschließen. Die Anamnese dient der Bedarfsfeststellung und erfolgt inhaltlich entlang von vier Schwerpunkten:
Erfassen der aktuellen Lebenssituation bei der Aufnahme:
aktueller Aufnahmeanlass, aktuelle Krisen und Risiken, Selbst- oder Fremdgefährdung, schulische oder berufliche Einbindung, Wohnsituation, Einkommensverhältnisse, aktuelle Familiensituation, Verhältnis zur Herkunftsfamilie, Verhältnis zu Freunden, Freizeitaktivitäten, aktuelle/chronische Krankheiten, Suchtgefährdung, anhängige Strafverfahren, Schulden, Aufenthaltsstatus, Erkennen und Beschreiben von alters- und entwicklungsgemäßen Aufgaben
Erstellen eines Lebensberichtes:
familiäre Entwicklung, kritische Lebensereignisse, schulischer/beruflicher Werdegang, öffentliche Hilfen, familiäre und persönliche Dynamik
Erschließen von persönlichen Ressourcen.
soziale, emotionale, familiäre, ökonomische Ressourcen, positive Lebensereignisse, Fähigkeiten, Motivation, Kenntnisse, Belastbarkeit, Selbstwert, Anerkennung, Vorlieben, Vertrauen, Energie
Entwicklung von Perspektiven:
persönliche Ziele, Vorstellungen hinsichtlich Arbeit, Wohnen, Familie, Freunde und Freizeit, Motivation und Energie zur Veränderung, benötigte weitere Hilfen
2.3.6. Mitwirkung am Hilfeplanverfahren
Die Intensität der Zusammenarbeit mit der federführenden Fachkraft innerhalb des Hilfeverlaufs wird der aktuellen Betreuungssituation angepasst. Mindestens einmal im Monat wird mit der zuständigen Fachkraft der Betreuungsverlauf abgestimmt. Beim Eintreten von Ereignissen, die für die Hilfeplanung von Bedeutung sind, wird die federführende Fachkraft sofort informiert.
- Information der federführenden Fachkraft über die Aufnahme des jungen Menschen
- Eintrittsmeldung an die federführende Fachkraft und wirtschaftliche Jugendhilfe mit kurzer Stellungnahme zum Anspruch auf Hilfe
- Erstellen eines Berichtes zur Hilfeplanentwicklung mit Bestandteilen zur aktuellen Lebenssituation, biographischem Bericht, Ressourcenklärung und persönlichen Perspektiven
- Regelmäßige Kooperation mit der federführenden und anderen beteiligten Fachkräften
- Zeit- und zielgerichtete Planung, Verwirklichung und Überprüfung von entwicklungsförderlichen Teilzielen nach Maßgabe des Hilfeplans
- Auf Wunsch der Fachkräfte bzw. jungen Volljährigen Teilnahme an Hilfeplangesprächen
- Gemeinsame Entwicklung von Perspektiven, Motivation und Begleitung zur Überwindung von Hemmschwellen zur Klärung der Wohnsituation, schulischberuflichen Entwicklung und gegebenenfalls erforderlichen Hilfen im Anschluss an die Unterbringung in der Notschlafstelle.
2.3.7. Überleitung und Nachbetreuung
Der Gestaltung des Abschieds aus der Notschlafstelle kommt ein großer Stellenwert zu. Dabei sollte der junge Erwachsene sich von allen BewohnerInnen und MitarbeiterInnen verabschieden können, sein gesamtes Eigentum mitnehmen, alle Abrechnungen beim Austritt abgeschlossen, seine Schlüssel abgegeben und sein Zimmer aufgeräumt haben. Im Falle eines Austritts durch vorzeitige Beendigung der Maßnahme durch den Fluchtpunkt oder durch den/die junge/n Volljährige/n wird der Abschied mit der verbleibenden Gruppe abschließend thematisiert.
Bei Bedarf übernimmt der Fluchtpunkt die ambulante Nachbetreuung junger Erwachsener nach Abschluss der stationären Unterbringung in der Notschlafstelle. So kann ein junger Erwachsener ohne Betreuungswechsel in seiner neuen Lebenssituation stabilisiert werden.
Ziele der ambulanten Hilfe können sein:
- stationäre Unterbringungen vermeiden soweit dies sinnvoll und pädagogisch vertretbar ist,
- junge Erwachsene in sozialräumlich stützende Netzwerke einbinden oder
- junge Erwachsene in ihren individuell formulierten Problemlagen unterstützen, beraten und begleiten, insbesondere in Hinblick auf eine stabile Wohnsituation und eine angemessene schulische oder berufliche Ausbildung.
QUALITÄT DER LEISTUNGEN
3.1. Strukturqualität
3.1.1. Personelle Ausstattung
Leitung und Verwaltung
|
| Anzahl Stellen |
Funktion |
Qualifikation |
| 0,25 |
Leitung |
Dipl. Sozialpädagogin (FH) |
| 0,2 |
Verwaltung |
Bürokauffrau |
Erziehung und Betreuung
|
| Anzahl Stellen |
Funktion |
Qualifikation |
| 0,75 |
Notschlafstellenbetreuer |
Dipl. Sozialpädagoge (FH) |
| 0,25 |
Notschlafstellenbetreuerin |
Dipl. Sozialpädagogin (FH) |
| 0,25 |
Notschlafstellenbetreuer |
Dipl. Sozialpädagoge (FH) |
Fremdleistungen
|
| Art |
Zeitlicher Umfang |
| Reinigung |
8h/w |
| EDV-Service |
1h/w |
| Reperatur und Instandhaltung |
nach Bedarf |
3.1.2. Raumangebot
Der Fluchtpunkt hat für die Notschlafstelle ein zweistöckiges Gebäude mit Garten in München-Allach angemietet: Das Obergeschoss ist an eine Mitarbeiterin des Fluchtpunkts vermietet. Das Erdgeschoss und Untergeschoss steht der Notschlafstelle zur Verfügung. Die Notschlafstelle besteht aus drei Apartments mit jeweils zwei Schlafplätzen (davon ein Notplatz), zwei Gemeinschaftsräume, drei Küchen und einem Büro.
3.1.3. Versorgung
Hauswirtschaft
Einkaufen, kochen, spülen, Wäsche waschen, Betten beziehen etc. erledigen die in der Notschlafstelle untergebrachten jungen Volljährigen selbst. Die Anleitung und Kontrolle übernehmen die MitarbeiterInnen der Notschlafstelle.
Technische Dienste
Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Um- oder Ausbauten werden von Fremdfirmen ausgeführt.
Reinigung
Für die Reinigung der Schlafräume sind die jungen Volljährigen selbst verantwortlich. Die Anleitung und Kontrolle übernehmen die MitarbeiterInnen der Notschlafstelle. Die Reinigung der Gemeinschafts- und Büroräume sowie Grund- und Fensterreinigung werden von einer Fremdfirma ausgeführt.
Fahrdienste
Regelmäßige Fahrdienste fallen nicht an. Die jungen Volljährigen erhalten in der Regel eine Monatskarte für den MVV. Gelegentliche Transportfahrten werden von den MitarbeiterInnen der Notschlafstelle übernommen.
3.2. Prozessqualität
3.2.1. Aufnahmeverfahren
Vor der eigentlichen Aufnahme junger Erwachsener wird bereits bei der Anfrage auf Unterbringung geklärt, ob die Hilfe geeignet scheint. Sollten die vorhandenen Plätze belegt sein, bzw. die Notschlafstelle aus anderen Gründen nicht in Frage kommen (siehe Ausschlusskriterien) werden die jungen Erwachsenen hinsichtlich anderer Hilfeangebote beraten und gegebenenfalls vermittelt. Die Aufnahme eines jungen Erwachsenen erfolgt in der Regel nach Rücksprache mit der federführenden Fachkraft. Das Aufnahmeverfahren wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft des Fluchtpunktes durchgeführt. Eine Aufnahme ist grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich. Die Dokumentation des Aufnahmeverfahrens ist in Hinblick auf erforderlichen Informationsfluss und Datenschutz standardisiert. Alle Anfragen werden statistisch erfasst. Die federführende Fachkraft des Jugendamtes erhält innerhalb von drei Werktagen nach Eintritt eines jungen Volljährigen die Eintrittsmeldung mit allen erforderlichen Angaben.
3.2.2. Anamnese und Abklärung des Jugendhilfebedarfs
Die Anamnese erfolgt entlang des Betreuungsverlaufs als offener interaktiver Prozess unter intensiver Beteiligung der Betreuten auf der Grundlage von:
- Selbsteinschätzung der jungen Erwachsenen (schriftliche Berichte)
- Gruppensitzungen (dreimal wöchentlich)
- Einzelgesprächen (einmal wöchentlich)
- Tagebuch der Betreuten (verpflichtend)
- Notschlafstellentagebuch
- Kooperation mit anderen Hilfen (z. B. ASD, SBH, Jugendgerichtshilfe, Schuldnerberatung, ausbildungsbegleitende Hilfen, Drogenberatung, etc.)
- Kontakten mit Bezugspersonen (Familie, Schule, Ausbildung, Freunde, etc.)
Die Anamnese wird durch die sozialpädagogischen Fachkräfte der Notschlafstelle geleistet. Bei Bedarf werden in Absprache mit der federführenden Fachkraft spezielle Fachdienste hinzugezogen (z.B. Clearingstelle, psychiatrischer Ambulanzen, Drogenberatung, etc.)
Die Erstellung einer vorläufigen Anamnese ist in der Regel vier Wochen nach der Aufnahme abgeschlossen. Die Erkenntnisse daraus sind Grundlage zur weiteren Betreuungsplanung und werden auf Anforderung der federführenden Fachkraft zur Unterstützung des Hilfeplanverfahrens zur Verfügung gestellt.
3.2.3. Austritts- und Überleitungsverfahren
Die federführende Fachkraft erhält innerhalb von drei Werktagen nach Austritt des jungen Volljährigen die Austrittsmeldung mit allen erforderlichen Angaben. Bei Bedarf wird bei Überleitung in eine andere Einrichtung der Jugendhilfe ein Übergabegespräch mit den Beteiligten geführt und die zur weiteren Betreuung erforderlichen Informationen weitergegeben. Im Falle einer Rückführung in die Herkunftsfamilie oder dem geplanten Austritt aus der Jugendhilfe kann eine Nachbetreuung gem. § 27 II SGB VIII nach Absprache mit der federführenden Fachkraft erfolgen.
3.2.4. Beantragung von Nebenkosten
Erforderliche Neben- und Sonderkosten werden vom Fluchtpunkt in Rücksprache mit der federführenden Fachkraft beantragt. Hierzu sendet der Fluchtpunkt eine Stellungnahme über die Höhe und die Begründung der Neben- bzw. Sonderkosten an die zuständige Fachkraft der wirtschaftlichen Jungendhilfe.
3.2.5. Fachliche und organisatorische Besprechungen
| Titel |
Turnus |
Dauer |
Teilnehmer/innen |
| Fallteam |
wöchtentlich |
2 h |
alle päd. MitarbeiterInnen der Notschlafstelle |
| Supervision |
monatlich |
2 h |
alle päd. MitarbeiterInnen/Leitung der Notschlafstelle und externe/r SupervisorIn |
| Notschlafstellenteam |
14tägig |
2 h |
Leitung Fluchtpunkt und alle päd. MitarbeiterInnen der Notschlafstelle |
| Großteam |
vierteljährlich |
4 h |
alle MitarbeiterInnen des Fluchtpunkts |
| Qualitätsklausur |
vierteljährlich |
4 h |
alle MitarbeiterInnen des Fluchtpunkts und externe/r SupervisorIn |
Weitere Besprechungen können bei Bedarf einzelner Betreuter oder der Gruppe, oder auf Veranlassung der Leitung erforderlich werden.
3.2.6. Dokumentation
Die Dokumentation orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und an den pädagogischen Erfordernissen. Alle MitarbeiterInnen sind mit den einschlägigen Bestimmungen vertraut.
Verfahrensrichtlinien der Falldokumentation:
- Die für die Hilfegewährung und Hilfeleistung erforderlichen Daten werden erhoben, gespeichert, verarbeitet und weitergeleitet.
- Die Betreuten wissen welche Daten erhoben und gespeichert und weitergegeben werden. Sie haben ein Auskunftsrecht.
- Die Falldokumentation ist in einer Betreuungsakte zusammengefasst und stets aktuell.
- Sechs Monate nach Beendigung einer Betreuung (Austritt) werden alle persönlichen Daten eines Betreuten gelöscht, bzw. entsprechende Aufzeichnungen vernichtet. Daten zum Zweck der Statistik und Steuerprüfung sind davon ausgenommen.
Elemente der Falldokumentation:
- standardisiertes Eintrittsverfahren
- tägliche Leistungsdokumentation, insbesondere Notschlafstellentagebuch, Übergabe und turnusmäßige Berichterstattung nach innen und vereinbarungsgemäß nach außen
- Aufzeichnungen über Einzelberatung
- Aufzeichnungen über Gruppenabende
- Aufzeichnungen über Fallbesprechungen und aus der Fallsupervision
- Aufzeichnungen und Berichte aus dem Anamneseverfahren
- Dokumentation, Überprüfung und Reflexion mit den jungen Erwachsenen
über die vereinbarten Ziele und Arbeitsschritte
- Stellungnahme und Berichte an die federführende Fachkraft
- standardisierte Austrittsmeldung
- Tagebuch der jungen Volljährigen
3.2.7. Fortbildung und Supervision
Alle pädagogischen MitarbeiterInnen des Fluchtpunkts sind vertraglich zur Teilnahme an der Supervision verpflichtet. Der Umfang beträgt durchschnittlich 2 h pro Monat. Näheres zur Supervision ist im Qualitätshandbuch des Fluchtpunkt in einer Supervisionsvereinbarung festgeschrieben.
Alle pädagogischen MitarbeiterInnen können pro Jahr bis zu einer Woche Fortbildung in Anspruch nehmen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Fortbildung werden in der Jahreszielplanung festgelegt. Fortbildungsangebote werden in einem Register zentral erfasst und stehen den MitarbeiterInnen zur Information und Auswahl zur Verfügung.
3.3. Ergebnisqualität
Zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Jugendhilfeleistung erfolgt eine individuelle Vor-bereitung und Reflexion der pädagogischen Arbeit im Rahmen von Fallteams und Fallsupervision.
Die Überprüfung der Ergebnisqualität findet bei Beendigung der Maßnahme auf vier Ebenen statt:
Abschlussgespräch mit den Betreuten:
Im Abschlussgespräch mit den jungen Volljährigen wird deren Zufriedenheit und Kritik mit dem Betreuungssetting und dem Betreuungsverlauf erfragt und dokumentiert.
Rückkoppelung mit der federführenden Fachkraft:
Im Abschlussgespräch mit der federführenden Fachkraft werden die Zufriedenheit und die Kritik mit dem Betreuungsverlauf aus Sicht des Leistungsträgers erfragt und dokumentiert.
Abschließende Fallbesprechung:
In der abschließenden Fallbesprechung wird der gesamte Betreuungsverlauf reflektiert. Dabei stehen die Kriterien „Zielsetzung“, „Zielerreichung“ und „Verbesserungsmöglichkeiten“ im Vordergrund.
Statistik:
Die anonyme statistische Evaluation des Fluchtpunkts wird jährlich ausgewertet. Auswertungskriterien sind Anfrage- und Aufnahmegründe, Umfang, Art und Dauer der erforderlichen Leistungen, bezogen auf Alter, Geschlecht und Nationalität der Betroffenen. Die Ergebnisse der Evaluation werden jährlich in einer Qualitätssicherungsklausur ausgewertet und fließen in die Jahreszielplanung ein.
TAGESSATZ
Der Tagessatz für die Betreuung junger Volljähriger in der Notschlafstelle beträgt € 86,16. Im Tagessatz sind die in der Konzeption beschriebenen Leistungen für Sachmittel, insbesondere Wohnraum, Hilfen zum Lebensunterhalt und Personalkosten enthalten. Ein- und Austrittstage gelten als jeweils ganzer Belegtag.
Vom Kostenträger sind über den Pflegesatz hinaus die Leistungen für Fahrtkosten, Taschengeld, und Kleidergeld, sowie genehmigte Nebenkostenanträge, z.B. Schulmittel, Ausbildungsbedarf oder therapeutischer Hilfen nach Maßgabe durch die Hilfeplanung zu erbringen.
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