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Angebot
Hilfe für junge Volljährige in einer teilbetreuten, stationären Einrichtung mit fünf Plätzen (plus ein Notplatz) und ambulante Nachbetreuung. Rechtsgrundlagen sind die §§ 41 und 34 SGB VIII, sowie § 27 (2) SGB VIII.
Zielgruppe
Junge Erwachsene im Alter von 18 – 20 Jahren, beiderlei Geschlechts und jeder Nationalität, die sich in einer akuten Notlage befinden. Problemlagen können dabei massive familiäre Konflikte, Androhung einer Zwangsehe, Probleme in der Schule oder Ausbildung, Verschuldung, Gewalterfahrung, Vermeidung von Untersuchungshaft, drohende Obdachlosigkeit und vieles mehr sein.
Ziele und Dauer
Die Abklärung des Jugendhilfebedarfs und geeigneter Perspektiven innerhalb von drei Monaten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Im Anschluss die Überleitung in unterschiedliche Hilfeformen oder die Begleitung in die Selbständigkeit. Weitere Zielsetzungen können im Einzelfall vereinbart werden.
Leistungen
Die Bereitstellung einer Schlafgelegenheit, Auszahlung von Essens- und Taschengeld, Bezugsbetreuung, Einzelgespräche, Gruppenabende, Anamnese und Abklärung des Jugendhilfebedarfs, Förderung der Handlungsfähigkeit im lebenspraktischen Bereich (z.B. Wohnfähigkeit), Tagesstrukturierung und Motivation zu Besuch von Schule, Ausbildung, Arbeit, Krisenintervention, Arbeit mit dem sozialen Umfeld, uvm.
Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme erfolgt nach telefonischer Vereinbarung. Das Notschlafstellenteam berät bei der Klärung von Anspruchsberechtigung und örtlicher Zuständigkeit.
Kosten
Die stationäre Betreuung wird über ein mit dem Stadtjugendamt München vereinbarten Tagessatz finanziert, die ambulante Nachbetreuung über Fachleistungsstunden.
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