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Wie komme ich an die Hilfe der Notschlafstelle des Fluchtpunktes - Vereins für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V.?
Die Notschlafstelle des Fluchtpunktes – Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V. ist eine Einrichtung für junge Volljährige. Die Rechtsgrundlage für eine Unterbringung in der Notschlafstelle ist der §41 SGB VIII.
Wortlaut des §41 SGB VIII ist folgender
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer
eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund
der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel
nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie
für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39
und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder
des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im
notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden
Wenn Du nicht weißt wo Du schlafen kannst, aus München kommst und zwischen 18 und 21
Jahre alt bist, kannst Du Dich für ein Beratungsgespräch immer an den Fluchtpunkt wenden.
Auch wenn wir dich nicht bei uns unterbringen können, können wir Dir sagen an wen Du Dich
am besten wenden kannst, welche Schritte zu tun sind und welche Möglichkeiten Du hast.
Am besten ist es jedoch wenn Du Dich zuerst an das Stadtjugendamt München wendest und dort mit deinem zuständigen
Fachbetreuer einen Termin vereinbarst. In Notsituationen wirst Du auch nicht lange auf einen Termin warten müssen.
Wer für Dich zuständig ist, kannst Du an unten stehender Tabelle herausfinden, indem Du einfach schaust,
welchem Mitarbeiter der erste Buchstabe Deines Nachnamens zugeordnet ist.
Noch Fragen? Dann kannst Du uns gerne anrufen oder eine Email senden!
Tel: 089 - 81 88 69 23
Notruf: hier dann die Notrufnummer
| Frau Bestelmeyer |
Tel: 089 233 27458 |
a e n o p q r t u y |
| Herr Aimer |
Tel: 089 233 22027 |
g h i k l m z |
| Frau von Königslöw |
Tel: 089 233 27488 |
b c d f j v |
Frau Meyer |
Tel: 089 233 27442 |
s w x |
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Schon 18, noch nicht 21?
Abgehauen, rausgeflogen, obdachlos?
Keinen Plan wie es weiter gehen soll?
Wenn DU daran etwas verändern willst,
bekommst Du bei uns einen Schlafplatz mit
der notwendigen Unterstützung um Deine
Angelegenheiten in Ordnung zu bringen und
Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln.
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