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Hilfe!
   


Wie komme ich an die Hilfe der Notschlafstelle des Fluchtpunktes - Vereins für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V.?

Die Notschlafstelle des Fluchtpunktes – Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V. ist eine Einrichtung für junge Volljährige. Die Rechtsgrundlage für eine Unterbringung in der Notschlafstelle ist der §41 SGB VIII.

Wortlaut des §41 SGB VIII ist folgender
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
(1) Einem jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
(2) Für die Ausgestaltung der Hilfe gelten § 27 Abs. 3 sowie die §§ 28 bis 30, 33 bis 36, 39 und 40 entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Personensorgeberechtigten oder des Kindes oder des Jugendlichen der junge Volljährige tritt.
(3) Der junge Volljährige soll auch nach Beendigung der Hilfe bei der Verselbständigung im notwendigen Umfang beraten und unterstützt werden


Wenn Du nicht weißt wo Du schlafen kannst, aus München kommst und zwischen 18 und 21 Jahre alt bist, kannst Du Dich für ein Beratungsgespräch immer an den Fluchtpunkt wenden. Auch wenn wir dich nicht bei uns unterbringen können, können wir Dir sagen an wen Du Dich am besten wenden kannst, welche Schritte zu tun sind und welche Möglichkeiten Du hast.

Am besten ist es jedoch wenn Du Dich zuerst an das Stadtjugendamt München wendest und dort mit deinem zuständigen Fachbetreuer einen Termin vereinbarst. In Notsituationen wirst Du auch nicht lange auf einen Termin warten müssen. Wer für Dich zuständig ist, kannst Du an unten stehender Tabelle herausfinden, indem Du einfach schaust, welchem Mitarbeiter der erste Buchstabe Deines Nachnamens zugeordnet ist. Noch Fragen? Dann kannst Du uns gerne anrufen oder eine Email senden!

Tel: 089 - 81 88 69 23
Notruf: hier dann die Notrufnummer


Frau Bestelmeyer Tel: 089 233 27458 a e n o p q r t u y
Herr Aimer Tel: 089 233 22027 g h i k l m z
Frau von Königslöw Tel: 089 233 27488 b c d f j v
Frau Meyer Tel: 089 233 27442 s w x
 

Schon 18, noch nicht 21?

Abgehauen, rausgeflogen, obdachlos?
Keinen Plan wie es weiter gehen soll?

Wenn DU daran etwas verändern willst, bekommst Du bei uns einen Schlafplatz mit der notwendigen Unterstützung um Deine Angelegenheiten in Ordnung zu bringen und Perspektiven für die Zukunft zu entwickeln.