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Funktionsbeschreibung Vorstand Die Verwirklichung des Vereinszweckes. 1. Grundlagen: Der Vorstand wird satzungsgemäß auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Alle Funktionen des Vorstandes sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, im Rahmen der Vereinssatzung und auf dem Hintergrund der jährlichen Zielvereinbarung wahrzunehmen. Darüber hinaus sind die Handlungs- und Entscheidungsvollmachten des Vorstandes durch die gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben der Mitgliederversammlung beschränkt 2. organisatorische Eingliederung Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand Aufträge erteilen, der Vorstand ist der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Vorstand ist dem Geschäftsführer gegenüber weisungsbefugt. 3. Stellvertretung Bei Abwesenheit von Vorstandsmitgliedern vertreten sich diese wechselseitig. 4. Handlungsfunktion
Beratung der Mitgliederversammlung hinsichtlich des erforderlichen Entscheidungsbedarfs und der Beratung der Geschäftsführung und Leitung der Einrichtungen hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben. 6. Linienfunktion Die Aufnahme und Streichung, sowie der Ausschluß von Mitgliedern. Die Entscheidung über die jährliche Zielplanung gemeinsam mit dem Geschäftsführer in einfacher Mehrheit; jedes Vorstandsmitglied und der GF haben im Zielplanungsgespräch eine Stimme. Einstellung und Kündigung des Geschäftsführers. Einstellung, und Kündigung von Mitarbeitern einvernehmlich mit dem Geschäftsführer bei Anstellungsverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und gleichzeitigem Jahresbruttogehalt von mehr als 80 TDM. Auftragsvergaben an Unternehmen und Selbständige einvernehmlich mit dem Geschäftsführer bei Auftragsvergabe mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und gleichzeitigem Jahresbruttovolumen von mehr als 80 TDM. Alle anderen Vertragsabschlüsse und Auflösung von Verträgen des Vereins und seiner Einrichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren soweit dies nicht an den Geschäftsführer delegiert ist.. Kreditgeschäfte die die Höhe von 50% des in der letzten Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals des Vereins übersteigen. Entscheidung über Immobiliengeschäfte. Entscheidungen über Neubauten und Umbauten. Annahme und Ausstellung von Wechseln, Übernahme von Bürgschaften, Garantien und ähnlichen Haftungsverhältnissen. Ausführung von Börsengeschäften jeder Art. Kreditgeschäfte über der Höhe von 50% des in der letzten Bilanz ausgewiesenen Eigenkapitals des Vereins und Kredite an den Geschäftsführer. 7. Vertretungsfunktion Der Verein wird durch mindestens zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten soweit dies nicht an den Geschäftsführer oder andere Vertreter delegiert ist. Fluchtpunkt Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V. Landsberger Straße 289 80687 München Bankverbindung Bank für Sozialwirtschaft blz: 700 205 00 kto: 78 25 200 |