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LEISTUNGEN DES FLUCHTPUNKTS FÜR PFLEGEKRÄFTE Die Pflegestellen leisten die vorrangige pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Wir bemühen uns, die Pflegekräfte und deren Familien in ihrem Tun bestmöglich zu unterstützen, zu begleiten, zu beraten, zu entlasten und weiterzuqualifizieren. Fachbetreuung Die FachbetreuerInnen leisten eine umfassende Beratung und Betreuung während und nach einem Pflegeverhältnis. Daneben sind sie vor allem für den Kontakt zu allen am jeweiligen Fall beteiligten Institutionen und die Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern zuständig. Gegenüber den Pflegekräften haben die FachbetreuerInnen eine Aufsichtsfunktion, arbeiten dabei jedoch kollegial und partnerschaftlich mit den Pflegestellen zusammen. Die Beratungsgespräche können im Büro des Fluchtpunkts oder am Wohnort der Pflegestelle stattfinden. Die FachbetreuerInnen besuchen die Pflegestellen gerne auch zu Hause, um zu den eigenen Kindern der Pflegeeltern Kontakt zu halten und die Familie in ihrem häuslichen Kontext zu erleben. Supervision Um das Zusammenleben mit dem Pflegekind, die pädagogischen Anforderungen und Ereignisse in der Familie auch außerhalb der Fachbetreuung reflektieren und bearbeiten zu können, stellen wir unseren Pflegekräften und deren PartnerInnen ein Supervisionsangebot zur Verfügung. Mit der Unterzeichung des Vertrags mit dem Fluchtpunkt verpflichten sich die Pflegekräfte an dieser Supervision teilzunehmen. Die Supervision findet einmal monatlich im Fluchtpunktbüro in Kleingruppen unter Leitung externer SupervisorInnen statt. Fortbildung Wir haben ein speziell auf die Bedürfnisse unserer Pflegekräfte ausgerichtetes Qualifizierungsangebot entwickelt. Die Teilnahme ist für die Pflegekraft verpflichtend, PartnerInnen können gern teilnehmen. Die Fortbildung muss nicht vor der Aufnahme eines ersten Pflegekindes, sondern kann im Laufe Ihrer Tätigkeit für den Fluchtpunkt besucht werden. Finanzierung Das tägliche Leben eines Pflegekindes und die damit verbundene pädagogische Betreuung werden durch ein Pflegegeld vergütet. Am ersten Werktag des Folgemonats überweisen wir unseren Pflegekräften das Pflegegeld entsprechend der Tage, die das Pflegekind im Vormonat tatsächlich in der Pflegestelle gelebt hat. Das Pflegegeld ist unabhängig vom Alter des Kindes und der Problematik im jeweiligen Fall. Es setzt sich zusammen aus einem durchschnittlichen Pflegegeld pro Monat (errechnet aus dem Pflegesatz der zeitlich befristeten Vollpflege), zuzüglich einem Betrag für den Erziehungsaufwand, einem Aufschlag für Clearing und einer Nebenkostenpauschale. Mit dem Pflegegeld sind alle Aufwendungen abgegolten, die für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien typisch sind. Dazu gehören u. a. die anteiligen Kosten für die Unterkunft, alltägliche Kleidung, Verzehr außer Haus, Kfz-Mitbenutzung, Hygienebedarf, Friseur, Taschengeld, Telefon, Ausflüge, Reparaturen und hauswirtschaftlicher Bedarf. Ergänzend zum Pflegegeld können Zusatzleistungen beantragt werden. Dazu zählt z.B. die Erstausstattung für Möbel für das Pflegekind, die Erstausstattung für Bekleidung oder besonders begründete Sonderbedarfe. Sprechen Sie unbedingt vor der jeweiligen Anschaffung mit unseren FachbetreuerInnen, da die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich durch den Fluchtpunkt beantragt werden muss. Ohne einen schriftlichen Kostenübernahmebescheid durch das Stadtjugendamt können wir die Erstattung von Ausgaben für Zusatzleistungen nicht garantieren. Fluchtpunkt Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V. Landsberger Straße 289 80687 München Bankverbindung Bank für Sozialwirtschaft blz: 700 205 00 kto: 78 25 200 |