Pflegestellen


Pflegefamilien werden erst nach einem sorgfältigen Überprüfungsverfahren in Kooperation mit dem Stadtjugendamt München als Pflegestelle anerkannt. Neben den gesetzlichen Bestimmungen nach §§ 21-26 BayKJHG und § 44 SGB VIII müssen die Pflegestellen in ihrer persönlichen, fachlichen, räumlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation für die Aufnahme von Pflegekindern geeignet sein.