Mitgliedschaft


Grundlagen
Grundsätzlich kann jede und jeder, die/der den Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V. unterstützen will, Mitglied im Verein werden. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Anträge auf Mitgliedschaft werden nur schriftlich entgegengenommen. Die Anträge werden vom Vorstand geprüft. Gegen eine evtl. Ablehnung kann innerhalb eines Monats beim Vorstand Berufung eingelegt werde. Über diese Berufung wird dann in der nächsten Mitgliederversammlung entschieden.

Ende der Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Ein Austritt muss dem Vorstand formlos schriftlich erklärt werden. Dies kann nur zum Quartalsende unter Beachtung der 6 – wöchigen Kündigungsfrist geschehen. Zum Ausschluss kann es kommen, wenn ein Vereinsmitglied gegen die Interessen des Vereins handelt. Einen Antrag auf Ausschluss kann jedes Vereinsmitglied stellen. Der Antrag muss an den Vorstand gerichtet werden, dieser entscheidet in einfacher Mehrheit. Ein Ausschluss muss dabei dem betroffenen Mitglied mit Begründung schriftlich mitgeteilt werde. Der Ausschluss wird sofort wirksam. Der/die Betroffene kann gegen diesen Ausschluss innerhalb von einem Monat schriftlich Berufung einlegen. Über diese Berufung entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Bis dahin ruhen die Rechte und Pflichten des/der Betroffenen bezüglich des Vereins. Das Ende einer Mitgliedschaft, egal in welcher Art, befreit nicht von der Erfüllung bis dahin entstandener Verpflichtungen gegenüber dem Verein.

Antrag auf Mitgliedschaft
Wenn Sie eine Mitgliedschaft beim Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V. beantragen wollen, können Sie sich einfach den Mitgliedsantrag (*pdf) ausdrucken und an uns per Post oder Fax senden.

Postadresse
Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V.
Landsberger Straße 289
80676 München

Fax
089 / 89 22 33 28

Mitgliedsantrag PDF
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