Informationen für Interessierte

FAMILIENPFLEGE ÜBER DEN FLUCHTPUNKT - WAS BEDEUTET DAS?

Immer wieder können Kinder und Jugendliche aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr bei ihren Eltern leben. Diese Kinder und Jugendlichen finden Hilfe und Unterstützung bei den örtlich zuständigen Jugendämtern bzw. Sozialbürgerhäusern. Per Gesetz sind diese Ämter dazu verpflichtet Kindern und Jugendlichen in Not beizustehen und eine passende Jugendhilfemaßnahme zu vermitteln. Die MitarbeiterInnen der Jugendämter bzw. Sozialbürgerhäuser können hier auf ein großes Angebot an unterschiedlichsten Hilfen, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich, zurückgreifen.

Die Unterbringung in einer Pflegestelle ist dabei neben der Heimunterbringung die wichtigste Hilfeform im stationären Bereich. Gesetzlich wird sie in § 27 i.V.m. § 33 SGB VIII geregelt. Dabei richtet sich die Hilfe in der Regel nicht nur an das betroffene Kind, sondern auch an dessen Eltern. Generell wird in der Jugendhilfe zwischen zeitlich befristeten und dauerhaft angelegten Maßnahmen unterschieden. Oft scheint es so, dass ein Kind/Jugendlicher und dessen Familie nur vorübergehend einer Hilfe bedarf, z.B. wenn:
  • eine allein erziehende Mutter für mehrere Wochen auf Kur geht,
  • sich ein Paar in einem schwierigen Trennungsprozess befindet und in dieser Zeit für die eigenen Kinder nur unzureichend sorgen kann,
  • ein Jugendlicher z.B. wegen Gewalterfahrungen von zu Hause weggelaufen ist und Hilfe bis zur Selbständigkeit benötigt.
Genau bei diesen und ähnlichen zeitlich befristeten Pflegeformen setzt unsere Arbeit an. Vielleicht sind Ihnen ja einige befristete Pflegeformen bekannt, wie etwa die Bereitschaftspflege, Kurzzeitpflege oder Zeitlich befristete Vollpflege. Im Fluchtpunkt arbeiten wir mit dem Modell der Befristeten Pflege. Im Rahmen der Befristeten Pflege betreuen die Pflegestellen des Fluchtpunkts Kinder und Jugendliche bis zu einem Zeitraum von drei Jahren. Dauerhafte, unbefristete Unterbringungen in einer Pflegefamilie werden vom Fluchtpunkt nicht betreut.

DER VEREIN FÜR JUGENDPFLEGE UND JUGENDHILFE E.V. - TRÄGERVEREIN DES FLUCHTPUNKTS

Fluchtpunkt ist eine Einrichtung des Vereins für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V.. Wie viele Trägervereine im Bereich der Sozialen Arbeit ist der Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V. dem Wohlfahrtsverband „Der Paritätische“ angeschlossen. Damit sind wir mit anderen Einrichtungen vernetzt und können durch Fachkräfte des Wohlfahrtsverbandes unterstützt werden. Der Verein zählt, wie etwa auch der Kreisjugendring oder die Diakonie, zu den freien Trägern der Jugendhilfe.

Daneben gibt es auch die öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Das sind die Jugendämter selbst. Da die Jugendämter viele Jugendhilfemaßnahmen nicht selbst erbringen, arbeiten sie in der Regel mit den Einrichtungen der freien Träger zusammen und vermitteln z.B. an eine Beratungsstelle der Caritas oder an eine Jugendwohngruppe der AWO. Im Bereich der Familienpflege arbeiten bis jetzt kaum freie Träger. Viele Pflegestellen sind direkt für die Pflegekinderdienste der öffentlichen Träger tätig. Per Gesetz ist das Jugendamt verpflichtet mit freien Trägern zusammenzuarbeiten. Dies ist die Grundlage unserer Arbeit. Das Stadtjugendamt München hat als örtlich für den Fluchtpunkt zuständiger öffentlicher Träger laut SGB VIII die hoheitliche Aufsicht über unsere Arbeit.

DIE ZIELGRUPPE DER BEFRISTETEN PFLEGE - WELCHE KINDER UND JUGENDLICHEN WERDEN IN DEN PFLEGESTELLEN BETREUT?

Generell betreut der Fluchtpunkt Kinder und Jugendliche vom Säuglingsalter bis zur Volljährigkeit, die nicht adäquat durch ihre Herkunftsfamilien versorgt und erzogen werden können. Es werden Minderjährige beiderlei Geschlechts und jeglicher Nationalität aufgenommen. Die Problemlagen der betreuten Kinder und Jugendlichen und deren Herkunftsfamilien sind dabei von Fall zu Fall höchst unterschiedlich.

Kinder und Jugendliche, die akut selbst- bzw. fremdgefährdend sind oder von einer manifesten Betäubungsmittelabhängigkeit, psychischen Erkrankung bzw. schweren körperlichen und/oder geistigen Behinderung betroffen sind, werden im Rahmen der Befristeten Pflege nicht betreut.

Daneben bestehen natürlich für die einzelnen Pflegestellen bestimmte Belegungs- bzw. Ausschlusskriterien, die von den Pflegekräften in Zusammenarbeit mit dem Fluchtpunkt festgelegt werden. Diese orientieren sich zum einen an eventuell vorhandenen eigenen Kindern der Pflegeeltern, daneben aber auch an den pädagogischen Erfahrungen der Pflegekraft. Wir gehen dabei davon aus, dass wir nicht nach geeigneten Pflegekindern für Pflegeeltern, sondern umgekehrt nach geeigneten und qualifizierten Pflegestellen für betroffene Kinder und Jugendliche suchen.

ZUSAMMENARBEIT MIT DEM FLUCHTPUNKT - WIE BIN ICH ALS PFLEGESTELLE AN DIE EINRICHTUNG ANGEBUNDEN?

Formal sind die Pflegekräfte des Fluchtpunkts durch einen Honorarvertrag an den Fluchtpunkt gebunden. Daneben wird jede Pflegefamilie durch eine/n pädagogische/n MitarbeiterIn im Fluchtpunkt betreut und begleitet. Diese pädagogischen MitarbeiterInnen werden FachbetreuerInnen genannt. Sie verfügen alle über eine Ausbildung als Diplom SozialpädagogIn.

Die Begleitung und Betreuung durch den/die FachbetreuerIn beginnt bereits beim ersten persönlichen Kontakt mit dem Fluchtpunkt. Die Informations- bzw. Bewerbungsgespräche werden in der Regel bereits von dem/der später zuständigen FachbetreuerIn geführt. Es ist uns sehr wichtig, von Anfang an zu einer positiven und persönlichen Arbeitsbeziehung zu finden. Sie als Pflegekraft und Ihre Familie werden dabei von der Fachbetreuung individuell auf die Aufnahme eines Pflegekindes vorbereitet, während der Betreuung beraten und auch nach dem Abschluss einer Pflege begleitet.

WOHER KOMMEN DIE KINDER UND JUGENDLICHEN DIE DER FLUCHTPUNKT BETREUT?

Die meisten Kinder und Jugendlichen werden über die Jugendämter bzw. Sozialbürgerhäuser an den Fluchtpunkt vermittelt. Die FachbetreuerInnen im Fluchtpunkt besprechen, ob für das angefragte Kind ein passender Platz in einer Pflegestelle frei ist und informieren dann die jeweilige Pflegekraft über die Anfrage. Auch wenn die/der FachbetreuerIn eine Pflegestelle für geeignet hält, entscheiden letztendlich Fachbetreuer und Pflegekraft gemeinsam, ob es im jeweiligen Fall zu einer Aufnahme kommen kann.

Neben den Anfragen durch die Jugendämter bzw. Sozialbürgerhäuser, fragen aber immer wieder auch LehrerInnen, PolizistInnen, MitarbeiterInnen von Freizeitheimen und Jugendtreffs, Herkunftseltern oder Jugendliche selbst um freie Plätze an. Auch diese Anfragen werden ähnlich behandelt wie oben beschrieben, wobei hier jedoch in der Regel zuvor bzw. parallel das zuständige Jugendamt bzw. das Sozialbürgerhaus hinzugezogen wird. Oft werden Kinder und Jugendliche sehr plötzlich und mit nur kurzer Vorlaufphase in den Pflegestellen aufgenommen. Wir wünschen uns natürlich immer eine Kennenlernphase vor einer Aufnahme, um das Pflegeverhältnis so gut wie möglich vorzubereiten, doch ist dies nur in wenigen Fällen möglich. Oft lassen die Notsituationen der Kinder und Jugendlichen lange Vorbereitungszeiten nicht zu.

ZIELE DER BEFRISTETEN PFLEGE

Die Ziele einer Befristeten Pflege sind von Fall zu Fall höchst unterschiedlich und müssen oft während einer Betreuung abgeändert und überdacht werden. Grundsätzliches Ziel der Befristeten Pflege ist die Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in ihr Herkunftssystem bzw. bei älteren Jugendlichen kann auch die Verselbständigung im Vordergrund stehen.

Daneben sind weitere Ziele der Befristeten Pflege:
  • der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei drohender Gefährdung der seelischen, geistigen oder körperlichen Entwicklung,
  • die Abklärung des Jugendhilfebedarfs und der geeigneten Hilfeform in Zusammenarbeit mit dem Sozialbürgerhaus oder dem Jugendamt. Vorrang hat dabei immer die Prüfung der Möglichkeiten der Rückführung der Kinder und Jugendlichen in deren Herkunftsfamilie,
  • die Förderung der Kinder und Jugendlichen in ihrer seelischen, geistigen oder körperlichen Entwicklung,
  • die Stärkung der Identifikation und des Status der Kinder und Jugendlichen in deren Bezügen zur Herkunftsfamilie,
  • die Unterstützung einer psychosozialen Verankerung der Kinder und Jugendlichen in deren sozialräumlichen Gefügen,
  • die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen in der Entwicklung von Lebensperspektiven, insbesondere in Bezug auf die schulische, berufliche, soziale und wirtschaftliche Zukunft,
  • die Verbesserung der Erziehungsfähigkeiten und Erziehungsbedingungen im Herkunftssystem,
  • die Abklärung des therapeutischen Bedarfs im Herkunftssystem.


WELCHE ROLLE SPIELEN UNSERE PFLEGESTELLEN IM HILFEPROZESS?

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Pflegestelle die Herkunftsfamilie eines Pflegekindes nicht ersetzen kann und soll. Die Pflegestelle ist eine familienergänzende Hilfe, die in Zusammenarbeit mit der Fachbetreuung das Kind/den Jugendlichen und dessen Herkunftsfamilie einen gewissen Zeitraum begleitet und unterstützt.

Ihre Aufgabe als Pflegestelle ist in diesem Prozess vor allem die direkte Unterstützung und Entwicklungsförderung des Kindes oder Jugendlichen im Alltag. Darüber hinaus haben die Pflegekräfte und ihre Familien wichtige Beobachtungsaufgaben. Ihre Wahrnehmungen werden in Zusammenarbeit mit der Fachbetreuung festgehalten, ausgewertet und dienen der Entwicklung von weiteren Jugendhilfeperspektiven. Die Pflegekräfte haben je nach Fall auch Kontakt zu LehrerInnen, Fachkräften des Jugendamtes, ÄrztInnen, TherapeutInnen, usw..

Auch wenn die Zusammenarbeit mit Kindern und Jugendlichen in der eigenen Familie nicht immer konfliktfrei erscheint und Pflegeeltern zuweilen das Gefühl haben, mit dem Kind einen Schritt vor und zwei zurück zu gehen, berichten alle unsere Pflegekräfte von erfreulichen und sehr bereichernden Erfahrungen mit den Pflegekindern für sie und alle Familienangehörigen. Das Wissen darum, dass jede positive Erfahrung, die man dem Pflegekind mitgeben kann, eines Tages zur Geltung kommen wird, ist Motivation für viele unserer Pflegeeltern.

LEISTUNGEN DES FLUCHTPUNKTS FÜR PFLEGEKRÄFTE

Die Pflegestellen leisten die vorrangige pädagogische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Wir bemühen uns, die Pflegekräfte und deren Familien in ihrem Tun bestmöglich zu unterstützen, zu begleiten, zu beraten, zu entlasten und weiterzuqualifizieren.

Fachbetreuung
Die FachbetreuerInnen leisten eine umfassende Beratung und Betreuung während und nach einem Pflegeverhältnis. Daneben sind sie vor allem für den Kontakt zu allen am jeweiligen Fall beteiligten Institutionen und die Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern zuständig. Gegenüber den Pflegekräften haben die FachbetreuerInnen eine Aufsichtsfunktion, arbeiten dabei jedoch kollegial und partnerschaftlich mit den Pflegestellen zusammen. Die Beratungsgespräche können im Büro des Fluchtpunkts oder am Wohnort der Pflegestelle stattfinden. Die FachbetreuerInnen besuchen die Pflegestellen gerne auch zu Hause, um zu den eigenen Kindern der Pflegeeltern Kontakt zu halten und die Familie in ihrem häuslichen Kontext zu erleben.

Supervision
Um das Zusammenleben mit dem Pflegekind, die pädagogischen Anforderungen und Ereignisse in der Familie auch außerhalb der Fachbetreuung reflektieren und bearbeiten zu können, stellen wir unseren Pflegekräften und deren PartnerInnen ein Supervisionsangebot zur Verfügung. Mit der Unterzeichung des Vertrags mit dem Fluchtpunkt verpflichten sich die Pflegekräfte an dieser Supervision teilzunehmen. Die Supervision findet einmal monatlich im Fluchtpunktbüro in Kleingruppen unter Leitung externer SupervisorInnen statt.

Fortbildung
Wir haben ein speziell auf die Bedürfnisse unserer Pflegekräfte ausgerichtetes Qualifizierungsangebot entwickelt. Die Teilnahme ist für die Pflegekraft verpflichtend, PartnerInnen können gern teilnehmen. Die Fortbildung muss nicht vor der Aufnahme eines ersten Pflegekindes, sondern kann im Laufe Ihrer Tätigkeit für den Fluchtpunkt besucht werden. Die Fortbildung besteht aus eintägigen Veranstaltungsmodulen und Abendveranstaltungen. Die Themen sind u. a. Kommunikation, Konflikte, Familiensysteme, Schutz- und Risikofaktoren, Resilienzforschung, Bindungstheorie, Verhaltensstörungen, Familienkinder, u. v. m..

Pflegestellenhandbuch
Als Hilfestellung in der täglichen Arbeit erhalten alle unsere Pflegestellen ein umfangreiches Handbuch. Hier sind z.B. wichtige Rufnummern, Vordrucke, Formalitäten zur Abrechung von Nebenkosten und Informationen rund um den Fluchtpunkt zusammengefasst. Unser Handbuch wird alle zwei Jahre überarbeitet und erneuert.

Finanzierung
Das tägliche Leben eines Pflegekindes und die damit verbundene pädagogische Betreuung werden durch ein Pflegegeld vergütet. Am ersten Werktag des Folgemonats überweisen wir unseren Pflegekräften das Pflegegeld entsprechend der Tage, die das Pflegekind im Vormonat tatsächlich in der Pflegestelle gelebt hat. Das Pflegegeld ist unabhängig vom Alter des Kindes und der Problematik im jeweiligen Fall. Es setzt sich zusammen aus einem durchschnittlichen Pflegegeld pro Monat (errechnet aus dem Pflegesatz der zeitlich befristeten Vollpflege), zuzüglich einem Betrag für den Erziehungsaufwand, einem Aufschlag für Clearing und einer Nebenkostenpauschale. Mit dem Pflegegeld sind alle Aufwendungen abgegolten, die für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien typisch sind. Dazu gehören u. a. die anteiligen Kosten für die Unterkunft, alltägliche Kleidung, Verzehr außer Haus, Kfz-Mitbenutzung, Hygienebedarf, Friseur, Taschengeld, Telefon, Ausflüge, Reparaturen und hauswirtschaftlicher Bedarf. Ergänzend zum Pflegegeld können Zusatzleistungen beantragt werden. Dazu zählt z.B. die Erstausstattung für Möbel für das Pflegekind, die Erstausstattung für Bekleidung oder besonders begründete Sonderbedarfe. Sprechen Sie unbedingt vor der jeweiligen Anschaffung mit unseren FachbetreuerInnen, da die Kostenübernahme im Vorfeld schriftlich durch den Fluchtpunkt beantragt werden muss. Ohne einen schriftlichen Kostenübernahmebescheid durch das Stadtjugendamt können wir die Erstattung von Ausgaben für Zusatzleistungen nicht garantieren.



HÄUFIG GESTELLE FRAGEN - WAS VIELE PFLEGEKRÄFTE DARÜBER HINAUS INTERESSIERT

Wie finanziert sich der Fluchtpunkt?
Der Fluchtpunkt finanziert sich entlang der jeweiligen Pflegesatzvereinbarungen über den Tagessatz, den die Jugendämter für die über den Fluchtpunkt untergebrachten Kinder und Jugendlichen zahlen. So werden z.B. alle in der Leistungsbeschreibung festgehaltenen Leistungen über den Tagessatz finanziert. Darüber hinaus gehende Angebote finanzieren wir über Spenden- und Stiftungsmittel.

Wer sind die Mitglieder des Vereins für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V.?
Die Mitglieder des Vereins sind vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe engagierte Personen. Viele dieser Personen unterstützen den Verein schon seit dessen Gründung. Die Vereinsmitglieder wählen drei Vorstände, die dieses Amt regulär für zwei Jahre ausführen. Die Mitgliedschaft im Verein steht generell allen Interessierten offen, ist beitragsfrei und muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Die Vereinssatzung ist unter www.fluchtpunkt.de veröffentlicht. Auf Wunsch senden wir Ihnen aber auch gerne eine Satzung zu.

Woher kommen die Pflegestellen, die für den Fluchtpunkt tätig sind?
Viele unserer Pflegestellen kommen über persönliche Kontakte und Empfehlungen zum Fluchtpunkt. Wir freuen uns immer, wenn wir an Interessierte empfohlen bzw. geeignete Personen uns empfohlen werden. Andere Pflegestellen finden wir über Inserate in Zeitungen, Plakataktionen und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit.

Wie viele Pflegekinder betreut eine Pflegestelle des Fluchtpunkts?
Generell kann eine Pflegestelle bis zu zwei Pflegekinder betreuen, sofern die Voraussetzungen für die Aufnahme von mehr als einem Pflegekind in einer Pflegestelle gegeben sind. Wenn mehr als zwei Geschwister einer Unterbringung bedürfen und die Dauer der Unterbringung bereits bei der Aufnahme feststeht, weil z.B. die Herkunftsmutter für zwei Wochen ins Krankenhaus muss, so können diese Kinder auch gemeinsam in einer Pflegestelle untergebracht werden.

Wie sind die Pflegekinder versichert?
Die Krankenversicherung bleibt in der Regel als Familienversicherung bei den Herkunftseltern bestehen. Falls keine Krankenversicherung besteht, kann auch das Jugendamt Krankenscheine ausstellen. Bezüglich der Haftpflichtversicherung gilt, dass zuerst eine eventuelle Haftpflichtversicherung der leiblichen Eltern für Schäden ihrer Kinder zahlen muss. Haben die Herkunftseltern keine Haftpflichtversicherung, so sind Pflegekinder zum Teil auch in die Haftpflichtversicherung der Pflegeeltern eingeschlossen. Ob dies der Fall ist, müssen Sie mit Ihrer Versicherung abklären. Sind in Ihrer Versicherung Pflegekinder ausgeschlossen bzw. haben Sie keine Haftpflichtversicherung, so greift die Versicherung des Stadtjugendamts München.

Wie ist der Pflegesatz steuerlich zu behandeln?
Beim Pflegegeld handelt es sich nicht um eine steuerpflichtige Einnahme aus einer „sonstigen selbständigen Tätigkeit“ im Sinne, des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Die Vergütung ist prinzipiell steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG).

Was passiert, wenn ich Ferien mache?
Pflegekinder sind Familienmitglieder auf Zeit. Wie jedes andere Familienmitglied müssen Sie auch das Pflegekind in Ihre Urlaubsplanung mit einbeziehen. Zumeist verbringen die Pflegekinder die Ferien gemeinsam mit den Pflegestellen. Manche unserer Pflegekinder besuchen während der Schulferien ihre Eltern oder andere Verwandte. Gerade Jugendliche nehmen auch immer wieder an Ferienfahrten, wie sie z.B. vom Kreisjugendring oder dem Jugendamt organisiert werden, teil. Die FachbetreuerInnen informieren interessierte Pflegekinder gerne über die aktuellen Angebote.

Was passiert, wenn ein Pflegeverhältnis beendet wird?
Eine Befristete Pflege ist zu Ende: Das Pflegekind kehrt zu den Eltern zurück, macht sich auf seinen eigenen Lebensweg oder wechselt in eine andere Jugendhilfeeinrichtung. Für unsere Pflegestellen ist dies der Beginn einer Pausenzeit. Im Anschluss an eine Pflege muss jede Pflegestelle den Weggang des Pflegekindes verarbeiten und in ihrem eigentlichen Familienkern wieder zusammenfinden. Natürlich werden Sie dabei durch die Fachbetreuung begleitet. Es wird erarbeitet, ob eine weitere Belegung folgen soll und ob sich bezüglich der Belegungskriterien etwas verändert hat. Die Dauer der Pause orientiert sich vor allem an den Bedürfnissen der jeweiligen Pflegestelle. Bei Befristeten Pflegen bis zu 4 Wochen ist jedoch mindestens die Hälfte der Belegungszeit, bei mehrmonatigen Pflegen sind mindestens vier Wochen Pause verpflichtend.

DIE NÄCHSTEN SCHRITTE

Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Sie haben noch Fragen und möchten diese in einem persönlichen Gespräch klären?
Bitte wenden Sie sich an unser Büro. Wir stehen Ihnen gerne für ein ausführliches Informationsgespräch zur Verfügung.

Wenn Sie und Ihre Familie nach diesem ersten Gespräch eine Zusammenarbeit mit dem Fluchtpunkt in Betracht ziehen, werden wir Sie bei Ihnen zu Hause und in unserem Büro zu einem oder mehreren Terminen treffen und gemeinsam besprechen, ob eine Tätigkeit beim Fluchtpunkt für Sie in Frage kommt und welche Kinder wir bei Ihnen am besten versorgt und betreut sehen.

Haben wir uns auf eine Zusammenarbeit geeinigt, so stehen einer Belegung nur noch wenige Schritte im Weg. Wir melden Sie und Ihre Familie dann mit ausgewählten Unterlagen beim Stadtjugendamt München an. Das für Sie örtlich zuständige Jugendamt erteilt als hoheitlicher Träger die Genehmigung als Pflegestelle arbeiten zu können. Ist die Überprüfung abgeschlossen und sind Sie auch vom Jugendamt als Pflegestelle anerkannt, so erhalten Sie einen Honorarvertrag mit uns.

Der Aufnahme eines Pflegekindes steht nun nichts mehr im Weg.


Fluchtpunkt
Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V.

Landsberger Straße 289
80687 München


Bankverbindung
Bank für Sozialwirtschaft
blz: 700 205 00
kto: 78 25 200