Auszug aus dem Konzept:
Fluchtpunkt betreut Kinder und Jugendliche, deren Betreuung und Versorgung in der Herkunftsfamilie vorübergehend bis zu einem Zeitpunkt von drei Jahren nicht gewährleistet ist.
Ziele der Maßnahmen sind insbesondere:
- der Schutz von Kindern und Jugendlichen bei drohender Gefährdung der seelischen, geistigen oder körperlichen Entwicklung,
- die Abklärung des Jugendhilfebedarfs und der geeigneten Hilfeform in Zusammenarbeit mit dem SBH oder dem Jugendamt. Vorrang hat dabei immer die Prüfung der Möglichkeiten der Rückführung der Kinder und Jugendlichen in deren Herkunftsfamilie, die Förderung der Kinder und Jugendlichen in ihrer seelischen, geistigen oder körperlichen Entwicklung,
- die Stärkung der Identifikation und des Status der Kinder und Jugendlichen in deren Bezügen zur Herkunftsfamilie,
- die Unterstützung einer psychosozialen Verankerung der Kinder und Jugendlichen in deren sozialräumlichen Gefügen,
- die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen in der Entwicklung von Lebensperspektiven, insbesondere in Bezug auf die schulische, berufliche, soziale und wirtschaftliche Zukunft,
- die Verbesserung der Erziehungsfähigkeiten und Erziehungsbedingungen im Herkunftssystem,
- die Abklärung des therapeutischen Bedarfs im Herkunftssystem.
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