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ANFORDERUNGEN AN PFLEGESTELLEN Im Folgenden möchten wir Ihnen kurz vorstellen, welche Voraussetzungen unsere Pflegestellen erfüllen sollten. Dies kann Ihnen Hilfe sein, zu überprüfen, ob eine Tätigkeit als Pflegestelle beim Fluchtpunkt für Sie und Ihre Familie in Frage kommt. Gesundheitliche Eignung Sie und Ihre Familie sind gesund und leiden nicht unter einer schweren und/oder ansteckenden Erkrankung. Zusätzlich darf die Pflegeperson keine chronische Erkrankung haben, die die physische und/oder psychische Belastbarkeit dauerhaft einschränkt. Fachliche Eignung In jeder Pflegestelle ist eine Person unser Hauptansprechpartner. Dies ist die Person, die sich vorwiegend um die Pflegekinder kümmert. Sie wird Pflegekraft genannt. Da die zeitlich befristete Aufnahme von Pflegekindern hohe pädagogische Anforderungen an eine Pflegekraft stellt, sollte diese – wenn möglich – über eine pädagogische Ausbildung als ErzieherIn, SozialpädagogIn, HeilpädagogIn, HeilerziehungspflegerIn oder PsychologIn verfügen. Personen der genannten Berufsgruppen werden in Anlehnung an unsere Leistungsvereinbarung mit dem Stadtjugendamt München als Pflegefachkräfte anerkannt. Daneben können Sie aber auch ohne eine der genannten Ausbildungen als Pflegekraft für den Fluchtpunkt tätig werden, wenn Sie mehrjährige Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer beruflichen und/oder ehrenamtlichen Tätigkeit sammeln konnten. Räumliche Voraussetzungen Da wir großen Wert auf eine enge Kooperation mit unseren Pflegestellen legen, können wir nur mit Pflegestellen in München bzw. den umliegenden Landkreisen zusammenarbeiten. Um dem Pflegekind weiterhin Kontakt zu seinen sozialräumlichen Bezügen und zu den Herkunftseltern zu ermöglichen, müssen unsere Pflegestellen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sein. Zudem sollten Sie in Ihrem Haushalt ausreichend Platz für die Aufnahme eines Kindes haben. Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist nicht zwingend notwendig, wir befürworten dies aus verschiedenen Gründen jedoch sehr. Familiäre Voraussetzung Sie müssen nicht unbedingt eine Familie im „klassischen Sinn“ sein, um mit uns zusammenarbeiten zu können. Deshalb sprechen wir auch lieber von Pflegestellen bzw. Pflegehaushalten als von Pflegefamilien. Für uns sind dabei sowohl Paare mit eigenen Kindern, als auch allein erziehende Elternteile, Paare ohne eigene Kinder oder Paare, deren Kinder bereits ausgezogen sind, tätig. Eine Berufstätigkeit der Pflegekraft schließen wir nicht generell aus, solange dies mit der Betreuung des Pflegekindes vereinbar ist. Falls Sie eigene Kinder haben, so sollten diese altersgemäß entwickelt und stabil im Familiensystem integriert sein. Wichtig ist weiterhin, dass Ihre Kinder bereits älter als drei Jahre sind. Untersuchungen ergaben, dass Kinder unter drei Jahren den häufigen Wechsel von Pflegekindern kognitiv kaum begreifen und dadurch psychisch nur schlecht verarbeiten können. Motivation Uns ist wichtig, dass Sie Ihre Motivation kennen und benennen können. Oft arbeiten wir mit Pflegekräften zusammen, deren Motivation aus fachlichen Gründen und Hintergründen sozialen Engagements und biographischen Ursprungs entsteht. Wichtig ist, dass Ihre Beweggründe nicht dem zeitlich befristeten Hintergrund der von uns betreuten Pflegeverhältnissen widersprechen. Familiengeschichte Im Rahmen unserer Gespräche mit Ihnen werden wir zusammen in einer Genogrammarbeit auch Ihre Familie und Ihr Herkunftssystem betrachten. Lebensgeschichte und Lebensweg sind verwoben mit der Motivation und den Erziehungsvorstellungen. Wir unterliegen der Schweigepflicht und behandeln das Gesagte vertraulich. Paarbeziehung Natürlich leistet die Betreuung eines Pflegekindes nicht die Pflegekraft allein. Sollten Sie mit einem/r PartnerIn zusammenleben, gehen wir in unseren Gesprächen mit Ihnen auch auf Ihre Paarbeziehung ein, insbesondere z.B. darauf, wie Sie in Ihrer Beziehung Rollen verteilt haben oder wie Sie als Paar Zeit für sich in Ihrer Familie finden. Erziehungsverhalten Ein weiteres Thema unserer Überprüfungsgespräche sind natürlich auch die Hintergründe, Ziele und Vorstellungen entlang derer unsere zukünftigen Pflegekräfte erziehen. Uns ist dabei wichtig, dass die Werteorientierung in der Erziehung zukünftiger Pflegestellen mit den Werten, die der Fluchtpunkt vertritt, kompatibel ist. Weiterhin sollten Sie auch bereit sein, Ihre Erziehungsnormen mit uns zu diskutieren und Ratschläge der Fachbetreuung anzunehmen. Persönliche Fähigkeit und Stabilität Genauso wichtig wie die fachliche Qualifikation ist uns die persönliche Eignung unserer Pflegekräfte. Als Pflegekraft benötigen Sie unseres Erachtens viele persönliche Ressourcen wie z.B. Belastbarkeit, Fähigkeit zur Reflexion und Abstraktion, Konfliktlösungsstrategien, Fähigkeit zur Integration unterschiedlicher Systeme, Toleranz gegenüber anderen Lebens- und Erziehungskonzepten, persönliche Stabilität und Ausgewogenheit zwischen Offenheit und Abgrenzung. Unterstützungssysteme Wir halten es für unabdingbar, dass jedes Mitglied einer Pflegestelle auch außerhalb der Familie auf ein stützendes Netzwerk zurückgreifen und hier Kraft für sich schöpfen kann. Wichtig ist hierbei auch, dass voraussehbar ist, dass dieses Netzwerk ein Pflegekind akzeptieren wird. Bezogen auf den Fluchtpunkt erwarten wir von Ihnen auch, dass Sie sich vorstellen können, Unterstützung durch uns in Form von Fachbetreuung, Supervision und Fortbildung anzunehmen. Fluchtpunkt Verein für Jugendpflege und Jugendhilfe e.V. Landsberger Straße 289 80687 München Bankverbindung Bank für Sozialwirtschaft blz: 700 205 00 kto: 78 25 200 |